Allgemeine Bedingungen

A. VERTRAGLICHE UND ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR GRUPPEN

I. Besuche

- Für alle Gruppen ab 15 Personen ist eine vorherige Anmeldung unbedingt erforderlich. Die Uhrzeit für den Beginn der Aktivitäten wird in Absprache mit dem Betreuer festgelegt und von der Gruppe eingehalten. Der Gruppentarif gilt ab einer effektiven Anzahl von 15 zahlenden Besuchern.

- Die geführte Besichtigung kann von jeder Person, die mindestens 1 Meter groß ist, besucht werden. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität werden besondere Vorkehrungen getroffen (siehe Punkt D).

- Blindenhunde sind mit Ausnahme der Besichtigung der Mine erlaubt.

II. Reservierung

- Mit der Buchung einer unserer Dienstleistungen oder Attraktionen erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden Vertragsbedingungen einverstanden.

- Der Kunde kann jede Reservierung stornieren, sofern die Stornierung schriftlich erfolgt und mindestens zehn Tage vor dem geplanten Termin bei Blegny-Mine VoG eingeht. Andernfalls kann die Stornierung nicht berücksichtigt werden, und der vollständige vereinbarte Preis ist fällig. Die Anzahl der reservierten Besuche kann bis spätestens 48 Stunden im Voraus geändert werden. Nach Ablauf dieser Frist darf die Anzahl der in Rechnung gestellten Besuche nicht unter 90 % der reservierten Plätze betragen. Zudem darf sie nicht unter die Mindestanzahl fallen, um als Gruppe zu gelten.

III. Ausführung der Vertrags

- Blegny-Mine VoG verpflichtet sich, alles zu tun, um dem Kunden die bestellte Leistung zu liefern. Blegny-Mine VoG kann jedoch nicht haftbar gemacht werden, wenn die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt, durch das Handeln eines Dritten oder des Kunden selbst oder einer Person aus seiner Gruppe gestört wird.

- Der Ausfall eines Geräts kann nur dann zu einer Minderung des vereinbarten Preises führen, wenn er eine Verspätung von mindestens einer Stunde zur Folge hat. Selbst wenn die Verspätung mehr als eine Stunde betragen sollte, kann eine Preisminderung nur dann gewährt werden, wenn der Tagesablauf des Kunden tatsächlich gestört wurde. Es ist demnach keine Entschädigung fällig, wenn mehrere Aktivitäten vorgesehen waren und es möglich war, deren Reihenfolge so zu tauschen, dass die gesamte Reservierung erfüllt werden konnte.

IV. Zahlung

- Alle Besuche sind bar zu bezahlen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und auf dem Reservierungsformular vermerkt. Die Zahlung erfolgt durch eine für die Gruppe verantwortliche Person für die gesamte Gruppe, in bar, per Bancontact – Mistercash, Maestro, Visa oder Mastercard. Wenn eine Rechnung ausgestellt wird, ist sie innerhalb von 30 Tagen in unseren Büros oder auf eines unserer Bankkonten zu zahlen. Für jede Rechnung, die nicht am Fälligkeitstag bezahlt wird, wird eine pauschale und nicht reduzierbare Gebühr in Höhe von 18 % des geschuldeten Betrags, jedoch mit einem Minimum von 25 €, erhoben. Darüber hinaus sind ab dem Tag der Fälligkeit bis zur vollständigen Zahlung Zinsen in Höhe von 5 % zu zahlen, wobei jeder angefangene Monat fällig ist. Es bedarf keiner Inverzugsetzung, um diese Zinsen in Gang zu setzen.

V. Reklamationen

- Reklamationen müssen sofort beim Empfang eingereicht werden; sollte sich dies als unmöglich erweisen, müssen die Reklamationen per Einschreiben innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Rechnung eingereicht werden.

VI. Zuständigkeiten

- Für die Klärung jeglicher Streitigkeiten, in die Blegny-Mine VoG sowohl als Kläger als auch als Angeklagter verwickelt ist, sind allein und ausschließlich die verschiedenen Gerichte von Lüttich zuständig. Wenn eine Streitigkeit in die kantonale Zuständigkeit fällt, wäre der 1. Kanton Lüttich zuständig.

B. KOSTENLOSE EINTRITTE

- ORGANISIERTE GRUPPEN: Der Leiter der Gruppe erhält freien Eintritt; Kinder unter 6 Jahren erhalten nur freien Eintritt, wenn sie von Familienmitgliedern begleitet werden.

- FAHRER: Fahrer erhalten freien Eintritt und eine Mahlzeit (Tagesgericht oder das gleiche Essen, das die Gruppe bestellt hat).

- SCHULEN: Lehrpersonen erhalten freien Eintritt für Besuche mit einem Maximum von einem freien Eintritt pro zwanzig zahlenden Schülern. Zusätzliche Lehrpersonen zahlen den „Schülertarif“.

C. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE „VERPFLEGUNG“

- Außer bei besonderen Anlässen steht den Schulen unsere Mehrzweckhalle (330 Sitzplätze) für Picknicks zur Verfügung. Sie können von Vorzugspreisen profitieren, wenn Sie Getränke oder Picknick vor Ihrem Besuch reservieren (gleichzeitig mit den Besichtigungen zu bezahlen).

     - Softdrink 20 cl (in wiederverwendbarem Becher): 1,30 € - Pepsi, Pepsi Max, Fanta, Sprite, selbstgemachter Apfelsaft, stilles Wasser, Sprudelwasser

     - Getränk in Dosen 33 cl: 2,60 € - Cola, Cola light, Fanta, Sprite, Ice-Tea

     - Fritten + Soße: 3,20 €

     - Fritten + Soße + 1 Frikadelle: 4,90 €

- Die Menüs sind mindestens eine Woche im Voraus und für eine Gruppe ab mindestens 15 Personen reservierbar. Für jede Anfrage wird ein Reservierungsschein ausgestellt, der als Beleg dient.

- Um einen reibungslosen und guten Service zu gewährleisten, bitten wir den Verantwortlichen, das gleiche Menü für die ganze Gruppe zu reservieren.

- Die Anzahl der bestellten Mahlzeiten kann bis spätestens 48 Stunden vor dem vorgesehenen Datum geändert werden. Bei Änderungen nach dieser Frist werden noch mindestens 90% der reservierten Mahlzeiten berechnet. Die auf dem Schiff eingenommenen Mahlzeiten und das kalte Buffet werden zu 100 % berechnet.

- Alle unsere Preise gelten pro Person, Service und MwSt. inklusive.

D. ZUGÄNGLICHKEIT FÜR PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITAT

- Die Besichtigung des Bergwerks für Personen mit eingeschränkter Mobilität ist nach vorheriger Anmeldung möglich, wobei der Rundgang angepasst werden muss.

- In der Brasserie sind Sanitäranlagen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingerichtet.

- Assistenzhunde sind in den Gebäuden und bei den Attraktionen willkommen, mit Ausnahme des Besuchs des Bergwerks (besonderer Rahmen).